Rechtsanwalt

Ulrich Brasche

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht sowie Insolvenzverwalter

Rechtsanwalt

Ulrich Brasche

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht sowie Insolvenzverwalter

Rechtsanwalt

Ulrich Brasche

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht sowie Insolvenzverwalter

Rechtsgebiete

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht (seit 1999) berate und vertrete ich als erfahrener Arbeitsrechtler sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sowie Betriebsräte in allen Angelegenheiten, die mit dem Arbeitsrecht in Zusammenhang stehen.

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit lag zunächst im zivilen Baurecht. Dazu gehören u. a. die Beratung und Vertretung privater Bauherren und Immobiliengesellschaften gegenüber den Generalunternehmern und den bauausführenden Firmen.

Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit als Prozessanwalt für Insolvenzverwalter bin ich mit der Durchsetzung insolvenzspezifischer Ansprüche, wie z. B. der Insolvenzanfechtung, vertraut sowie mit deren Abwehr. Auch die Vertretung von Geschäftsführern, die wegen Insolvenzdelikten strafrechtlich verfolgt werden, gehört zu meinem Leistungsspektrum.

Zum Verkehrsrecht gehört auch die Vertretung der Mandanten in Bußgeldsachen gegenüber der Behörde oder im anschließenden Verfahren vor dem Amtsgericht. Auch die Vertretung in Verkehrsstrafsachen, z. B. bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort oder fahrlässiger Körperverletzung, gehört zum Verkehrsrecht im weiteren Sinne.

Die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche meiner Mandanten aus verschieden Anspruchsgrundlagen, wie z. B. aus Werkverträgen, Mietverträgen oder Arztverträgen, gehört zu meinem Alltagsgeschäft.

Seit Beginn meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt werde ich ständig mit der Vertretung von Mietern und Vermietern betraut.

Aktuelles

von websitebuilder 6. Oktober 2025
Das F.A.Z Institut hat mit Schreiben vom 15.03.2025 mitgeteilt, dass geplant ist, Rechtsanwalt Ulrich Brasche nach einer umfangreichen Recherchephase in denvergangenen Monaten im September 2025 als „TOP Anwalt 2026“ auszuzeichnen. Dazu sollen der Name und die Kanzlei im Rahmen einer umfangreichen F.A.Z.-Sonderbeilage im September 2025 veröffentlicht werden.

Referenzen

Ich berate und vertrete zahlreiche Firmen in arbeitsrechtlichen und vertraglichen Angelegenheiten. Nachfolgend habe ich die Firmen aufgelistet, die freundlicherweise einer Veröffentlichung des Mandatsverhältnisses zugestimmt haben.