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Das F.A.Z Institut hat nach einer umfangreichen Recherchephase Rechtsanwalt Ulrich Brasche in einer Sonderbeilage in der F.A.Z. im September 2025 als „TOP Anwalt 2026“ für den Bereich Arbeitsrecht ausgezeichnet. Eine entsprechende Auszeichnung als „TOP Anwalt 2027“ für den Bereich Arbeitsrecht und die Veröffentlichung in der Septemberausgabe der F.A.Z. wurde mit Nachricht vom 22.06.2026 durch das F. A. Z. Institut angekündigt.
